Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen

Bernd Hösele Trading Agency GmbH

 

1) Gültigkeit

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäfts-bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden oder Auftraggebers (nachfolgendend „Kunde“ genannt ) erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu Bedingungen, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Individualabreden bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, ausdrücklich nicht jedoch für Folgegeschäfte. Der Kunde erklärt hiermit den Inhalt dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen zu kennen.

 

2) Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Belieferung durch unsere Lieferanten, soweit es sich nicht um Verbrauchergeschäfte handelt. Ein Vertragsangebot (Bestellung) eines Kunden – in welcher Form auch immer – bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Auch die Erbringung der vom Kunden beauftragten Leistungen bewirkt den Vertragsabschluss. Unsere Angebote und sonstigen Erklärungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt werden. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende an eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes gebunden.

 

3) Preise

Alle Preise und Nebenkosten werden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nach unserer zur Zeit der Lieferung bzw. Leistung geltenden Preisliste berechnet und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.

 

4) Zahlungsbedingungen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt abzugs- und spesenfrei zu bezahlen. Wir behalten uns vor, Kunden nur gegen (Bar-)Vorauszahlung oder Nachnahme zu beliefern. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder – soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt – unbeschadet der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche Verzugszinsen in Höhe von 12 % p. a. zu verrechnen.

 

5) Vertragsrücktritt

Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug (Pkt.7)) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere die Einleitung eines Insolvenz-verfahrens oder die Abweisung eines solchen mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern der Vertrag nicht von beiden Seiten zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungs-betrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsver-pflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungs-betrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

 

6) Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.

 

7) Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für die Zustellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Hat der Kunde die Lieferung bzw. Leistung nicht wie vereinbart über- und/oder angenommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Unternehmen einzulagern. Nach unserer Wahl sind wir weiters berechtigt, entweder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzu-treten und die Ware anderweitig zu verwerten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. In letzteren Fall ist der Kunde jedenfalls zur Tragung der Kosten einer neuerlichen Zustellung in üblicher Höhe verpflichtet.

 

8) Gefahrenübergang

Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung in jedem Fall – auch wenn wir die Übersendung der Waren an den Kunden übernommen haben – auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt; gleiches gilt bei bereitgestellter Ware, die nicht abgerufen wird, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.

 

9) Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Liefer- und Leistungsfristen sind nur als Zirkafristen und nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung verbindlich und verstehen sich vorbehaltlich rechtzeitiger Belieferung durch unsere Lieferanten. Die Lieferfristen verlängern sich bei höherer Gewalt, z.B. Streiks, Aussperrungen, nachträgliche Materialverknappung, Import- und Exportrestriktionen, Naturkatastrophen, oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, die uns und unsere Lieferanten die Lieferung nachträglich erschweren oder unmöglich machen, um den Zeitraum der Behinderung und angemessener Wiederanlauffrist. Statt Lieferung können wir auch wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten. Erklären wir uns auf schriftliches Verlangen binnen angemessener Frist nicht, so haben Kunden nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nur ein Rücktrittsrecht, nicht jedoch einen Schadenersatzanspruch. Sofern wir die Nichtein-haltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, beschränkt sich der Anspruch des Kunden jedenfalls auf den Ersatz von Verzugsschaden auf insgesamt höchstens bis zu 5 % des Nettorechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

10) Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

 

11) Geringfügige Leistungsveränderung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.

 

12) Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungs-ansprüche in Verzug geraten sind. Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 f UGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Tagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Sämtliche Bestimmungen dieses Punktes gelten bei Verbrauchergeschäften nicht.

 

13) Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ersatz von Folge- und Vermögensschäden. Dies gilt nicht für Personen-schäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen ein Jahr ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadener-satzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Schadenersatz wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Vertragsverhältnis ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu leisten; entsprechendes gilt für den Schadenersatz auf Grund des Produkthaftungsgesetzes.

 

14) Produkthaftung

Sämtliche Hinweise auf den Verpackungen sowie beiliegende Produkt- und Anwendungs-beschreibungen sind zu beachten; für eine davon abweichende Anwendung und/oder Handhabung wird keine Haftung übernommen. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

15) Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

16) Forderungsabtretung

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

17) Zurückbehaltung und Aufrechnung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Eine Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen, welche dem Kunden gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

18) Terminsverlust

Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden. Dies gilt auch bei Verbrauchergeschäften soweit wir unsere Leistungen vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Teilleistung des Kunden mindestens 6 Wochen fällig ist und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 2 Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.

 

19) Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes und des österreichischen Internationalen Privatrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten grundsätzlich das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Wir sind allerdings berechtigt, Klagen gegen Kunden auch an deren Wohn- oder Geschäftssitz zu erheben.

 

20) Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die uns im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen personenbezogenen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Sämtliche Daten und Informationen vom Kunden werden streng vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Mit jedem Dienstnehmer wurde im Dienstvertrag eine Geheimhaltungsvereinbarung getroffen, in der ausdrücklich vereinbart wurde, dass sämtliche Informationen und Daten, welche sie im Zuge ihrer Tätigkeiten erhalten, strengster Geheimhaltung und dem Datenschutz unterliegen. Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Die abgebildeten Marken, Produktbezeichnungen und Produkte sind geistiges Eigentum der jeweiligen Marken- und Lizenzinhaber.

 

21) Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.